„Schreiben Sie uns in Ihrer Muttersprache. Das ist für uns absolut kein Problem, sondern eine Ehre, Ihnen zu helfen.“
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Vollständiger Schutz bei Festnahme, Vorermittlung und Prozess.
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Strategien zur Aufhebung oder Milderung von Urteilen.
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Tiefgreifende rechtliche Prüfung fundamentaler Justizfehler.
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Betreuung von UDO-Verfahren und Abschiebungsformalitäten.
15+ Jahre
Praxis
Im Strafrecht gibt es keine Kleinigkeiten. Jeder Fehler der Ermittlung ist Ihre Chance auf Erfolg. Wir spezialisieren uns auf die Aufdeckung systemischer Verstöße, die es ermöglichen, selbst die härtesten Urteile aufzuheben oder zu ändern.
Wir sind in Moskau und in allen Regionen Russlands tätig.
Ausländer haben im russischen Strafverfahren Rechte, die russische Staatsbürger nicht haben. Bei der Festnahme werden sie fast nie erklärt — und gerade die ersten Stunden entscheiden viel.
Artikel 96 Absatz 3 der russischen Strafprozessordnung verlangt, dass bei der Festnahme eines Ausländers die Botschaft oder das Konsulat seines Staates benachrichtigt wird. Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963 gibt Ihnen das Recht, mit Ihren Konsularbeamten zu verkehren. In der Praxis erfolgt die Benachrichtigung oft verspätet: Erklären Sie zu Protokoll, dass Sie sie verlangen, und bestehen Sie darauf, dass dies im Festnahmeprotokoll vermerkt wird.
Artikel 18 der Strafprozessordnung: Wenn Sie das Russische nicht ausreichend beherrschen, haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher — für Sie kostenfrei — sowie auf die Übersetzung der Anklageschrift und des Urteils in Ihre Muttersprache. Unterschreiben Sie niemals ein russisches Dokument, das Ihnen nicht übersetzt wurde: Eine Unterschrift unter einem ungelesenen Protokoll wird als Beweismittel verwendet.
Ein Konsul kann Sie in der Haft besuchen, die Haftbedingungen prüfen, Ihre Angehörigen benachrichtigen, eine Anwaltsliste übergeben und einschreiten, wenn Sie als Ausländer schlechter behandelt werden. Ein Konsul kann Sie nicht freilassen, keine Kaution oder Geldstrafe zahlen, nicht Ihr Verteidiger sein und das Gericht nicht beeinflussen. Konsularischer Beistand ersetzt keinen Strafverteidiger.
Eine Überstellung nach Deutschland ist nur möglich, wenn ein bilateraler Vertrag mit Russland in Kraft ist. Der multilaterale europäische Mechanismus gilt für Russland nicht mehr, daher muss diese Frage für Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren konkreten Fall gesondert geprüft werden — erst nach Rechtskraft des Urteils.
Fünfzehn Tage ab Urteilsverkündung, bei inhaftierten Verurteilten ab Zustellung einer Abschrift (Art. 389.4 StPO). Nach Rechtskraft folgen sechs Monate vollständiger Kassationsprüfung, in denen die Beschwerde verhandelt werden muss (Art. 401.3). Danach bleibt nur die selektive Kassation.
Nach Verbüßung des gesetzlichen Anteils: mindestens 1/3 bei Straftaten geringer und mittlerer Schwere, 1/2 bei schweren, 2/3 bei besonders schweren und 3/4 bei Betäubungsmittel- und Terrorismusdelikten (Art. 79 Abs. 3 StGB). In jedem Fall müssen mindestens sechs Monate tatsächlich verbüßt sein.
Ohne eigenen Anwalt nichts aussagen — Art. 51 der russischen Verfassung erlaubt die Verweigerung. Vor jeder Vernehmung einen Dolmetscher verlangen; er ist nach Art. 18 StPO kostenfrei. Die Benachrichtigung des Konsulats fordern (Art. 96 Abs. 3) und auf einem Vermerk im Festnahmeprotokoll bestehen.
Ja. Die Verteidigung erfolgt in Moskau und in den Regionen Russlands, einschließlich Reisen zu Berufungs- und Kassationsgerichten. Die erste Prüfung der Unterlagen ist kostenfrei; ein Scan des Urteils oder Beschlusses genügt.
Beantworten Sie ein paar Fragen, um eine vorläufige Einschätzung Ihrer Situation von unseren führenden Experten zu erhalten.